Ich möchte in einer Gemeinschaft wohnen! Was muss ich dafür tun?

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Aufnahme­voraussetzungen

  • In unseren Wohnhäusern können wir Menschen mit kognitiven und körperlichen Beeinträchtigung aufnehmen, entsprechend des § 2 SGB IX.

  • Sie sind volljährig und möchten in unsere Einrichtung aufgenommen werden

  • Vor Aufnahme/ Leistungsbeginn muss eine Kostenanerkennung des örtlichen und/oder übergeordneten Sozialhilfeträgers vorliegen. (Bewilligungsbescheid über die Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen sowie Hilfen zum Wohnen)



Information über die Angebote

Wir laden Sie gerne zu einem ersten Informationsgespräch ein. In diesem Gespräch informiert Sie die pädagogische Leitung über die Organisationsform, die Angebotsstruktur der verschiedenen Wohnangebote und die Ausrichtung der pädagogischen Arbeit. An dieser Stelle kann ebenfalls auf der Grundlage Ihres Hilfebedarfs und Ihrer Wünsche ermittelt werden, ob die BHS Ihnen ein adäquates Wohnangebot anbieten kann.

Falls nach diesem Gespräch weiterhin Interesse besteht, nehmen wir Ihre Anfrage gerne in eine zentrale Warteliste auf.

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns an:

Telefon: 0212 – 336600

oder schreiben Sie eine E-Mail an:

j.ohmes@bhs-solingen.de

n.berkenbusch@bhs-solingen.de