Wann kann ich ambulante Leistungen zum selbstbestimmten Wohnen beantragen?

Die Basis unserer Leistungen findet sich § 2 SGB IX.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  • Sie sind volljährig
  • Sie möchten von Zuhause ausziehen oder aus einem Wohnheim
  • Sie leben schon alleine und brauchen Unterstützung

Ob sie alleine, als Paar oder mit anderen in einer Wohngemeinschaft leben möchten spielt dabei keine Rolle.

Nimm Kontakt mit uns auf!


Kontakt

Was wir von Ihnen erwarten:

  • Sie sind grundsätzlich bereit, Betreuung und Hilfe zuzulassen
  • Sie wirken aktiv mit bei der Hilfeplanung und sagen uns, welche Ziele Sie für die Zukunft haben und woran Sie mit uns arbeiten möchten
  • Sie halten sich an die verabredeten Termine

Kosten

Ob Sie die Zugangsvoraussetzung des Kostenträgers erfüllen, werden wir gerne gemeinsam in einem Erstgespräch ermitteln.

Die Kosten werden in der Regel vom Landschaftsverband Rheinland übernommen. Je nachdem wie hoch Ihr Einkommen ist, kann für Sie ein Eigenanteil anfallen.